Sozialrecht

Sozialrecht beschreibt die Rechtsverhältnisse in Bezug auf die
staatlichen Sozialversicherungssysteme, insbesondere
- Arbeitslosengeld
- Krankenversicherungsrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
Zum Bereich des Sozialrechtes gehören aber auch Vergütungsansprüche der Sozialleistungserbringer (z. B. Pflegedienste)
gegenüber den Kostenträgern (z. B. Krankenkassen).
Ansprechpartner: RA Baaske, RAin Richard
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