Gentechnikrecht ist ein komplexes und politisch hoch brisantes
Rechtsgebiet, das sich aus völkerrechtlichen, europäischen und
deutschen Regelwerken zusammensetzt.
Das deutsche Gentechnikrecht regelt die Durchführung von gentechnischen Arbeiten, die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
In jüngster Zeit sind neben den Fragen von Chancen und Risiken der Gentechnik dabei zwei neue Aspekte in den Vordergrund getreten: Verbraucherschutz und Koexistenz. Letzteres bedeutet, dass keine Form der Landwirtschaft (konventionell, ökologisch oder gentechnisch verändert) in der Europäischen Union ausgeschlossen werden soll (Koexistenz-Empfehlung 2003/556/EG).
Herr RA Baaske ist Dozent für Umwelt- und Gentechnikrecht an der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock.Die Kontaktdaten von Herrn RA Baaske erhalten Sie unter Anwälte.